Herzlich willkommen
auf der Internetseite von
Ihrem Rechtsanwalt
Christian Möhlenbeck
in Radebeul
Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts, Erbrechts und Arbeitsrechts
Zugleich Fachanwalt für Familienrecht und Mediator
Ehe - und Familienrecht
- Formulierung von Eheverträgen, - und Scheidungsvereinbarungen
- Unterhaltsrecht, insbesondere Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
- Beratung über juristische Folgen einer bevorstehenden Trennung
- Vertretung in Scheidungsverfahren
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Hausratsteilung und Wohnungszuweisung
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
Erbrecht
- Gestaltung von testamentarischen und erbvertraglichen Verfügungen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Testamentsvollstreckungen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Erben bzw. von Pflichtteilsberechtigten
- Besonderheiten der Ehescheidung und Vermögensnachfolge bei Selbstständigen, Unternehmern und Freiberuflern.
Arbeitsrecht
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzsachen
- Vertretung in Streitigkeiten über offene Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen, insbesondere Geltungmachung von Lohn- und Gehaltsrückständen, Überstundenausgleich, Urlaubsabgeltung, Herausgabe der Arbeitspapiere, Erstellung des Arbeitszeugnisses
Konfliktbearbeitung durch Mediation
Mediation (lat.: Vermittlung) ist eine professionelle außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten. In einem strukturierten Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konflikts wird eine freiwillige, einvernehmliche Regelung getroffen. ...Die Konfliktparteien – Medianten – wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person – dem Mediator – zu einer eigenverantwortlichen und nachhaltigen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Mediation ist immer geeignet, wo zwei oder auch mehr Konfliktparteien sich streiten, z. B. im Beruf, in der Familie, bei Erbauseinandersetzungen. Je nach Konfliktthema können dabei die speziellen Fachkenntnisse des Mediators helfen, die Medianten optimal zu unterstützen und durch das Verfahren zu führen. Dabei ist der Mediator unabhängig und allparteilich. Mediation kann den Konflikt deeskalieren und die Konfliktparteien werden in die Lage versetzt, gemeinsam und freiwillig, schnelle, flexible und kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Konfliktparteien profitieren. Im Gerichtsverfahren entscheidet der Richter oder schlägt einen Kompromiss vor. In der Mediation entscheiden die Parteien selbst. Mediation kann dadurch teure, langwierige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren ersetzen und die Parteien befähigen, ihren Konflikt selbst zu lösen.